Schleswig-Holstein, 23. April 2026 – In einem juristischen Streit zwischen Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther und dem Online-Portal Nius hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Günther als Parteipolitiker in der Talkshow von Markus Lanz handeln durfte. In der Sendung hatte er Nius scharf kritisiert und deren Berichterstattung als ‚vollkommen faktenfrei‘ eingestuft.
Die Klage von Nius richtete sich gegen diese Äußerungen und wurde nun abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass Günther im Rahmen seiner politischen Tätigkeit agierte und damit durch die Meinungsfreiheit geschützt sei. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf Günther persönlich, sondern könnte auch die Grenzen der Pressefreiheit in Schleswig-Holstein und darüber hinaus beeinflussen.
Der Ministerpräsident äußerte sich nach dem Urteil erleichtert und betonte die Wichtigkeit einer fundierten und objektiven Berichterstattung. Die Auseinandersetzung zwischen Politik und Medien bleibt somit ein heißes Thema in Schleswig-Holstein, während die Öffentlichkeit gespannt auf weitere Entwicklungen wartet.
Quellen: ntv – Nachrichten, FAZ Online