AfD verliert gerichtlichen Streit um Millionenspende

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die AfD keinen Anspruch auf die Rückzahlung von 2,3 Millionen Euro hat, die vom Bundestag aufgrund von Zweifeln an der Herkunft der Spende einbehalten wurden. Die Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für die Partei, die argumentierte, dass das Geld rechtmäßig sei.

Die Spende war im August 2023 beschlagnahmt worden, weil der Verdacht auf eine Strohmann-Spende bestand. Der Bundestag hatte die Gelder auf Eis gelegt, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu klären. Die AfD kündigte an, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Gerichts zu prüfen.

Politische Beobachter sehen in diesem Urteil eine weitere Schwächung der AfD und deren finanziellen Basis. Die Partei steht bereits unter Druck, da sie sich in einem umkämpften politischen Umfeld behaupten muss. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die bevorstehenden Wahlen haben, da die AfD versucht, ihre Wählerbasis zu mobilisieren.

Quellen: Der Tagesspiegel, ZEIT Online