Uruguay führt ab Juli 12% Steuer auf bestimmte Auslandseinkünfte ein

Uruguay hat die Einführung einer 12-prozentigen Steuer auf bestimmte Auslandseinkünfte angekündigt, die ab Juli in Kraft treten wird. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Regierung, die Steuerregelungen für ausländische Einkünfte zu verschärfen und die Steuerbasis des Landes zu erweitern.

Zu den betroffenen Einkünften gehören insbesondere solche aus Offshore-Fonds und Treuhandvermögen, die einem sogenannten ‚Look-through‘-Ansatz unterliegen. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus einem 5-prozentigen Anteil an einem Offshore-Fonds direkt besteuert werden können. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass auch indirekt kontrollierte Einkünfte erfasst und versteuert werden.

Außerdem werden Banken und Broker als Einbehaltungsagenten fungieren, wodurch die Steuer direkt bei der Kontogutschrift einbehalten wird. Dies soll die Effizienz der Steuererhebung erhöhen und die Einhaltung der neuen Regelungen sicherstellen.

Mit dieser Maßnahme reagiert Uruguay auf internationale Standards zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Geldwäsche, indem es seine Steuerpolitik anpasst, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.

Quellen: Rio Times Online