Nigerianisches Berufungsgericht kippt zentrale Regelungen des Wahlgesetzes

Das nigerianische Berufungsgericht hat entschieden, dass mehrere zentrale Bestimmungen des Electoral Act, die die Durchführung von Parteigrundversammlungen (Primaries) und die Führung von Mitgliederregistern regeln, verfassungswidrig sind. Die Richter argumentierten, dass die angefochtenen Abschnitte des Wahlgesetzes mit Artikel 221 und 222 der nigerianischen Verfassung kollidieren, die die Rechte politischer Parteien zum Selbstmanagement und zur Organisation ihrer internen Abläufe schützen.

Die gerichtliche Entscheidung betrifft Regelungen, die es der Wahlkommission (INEC) ermöglichten, direkter in die internen Prozesse politischer Parteien einzugreifen – etwa durch Vorgaben zur Mitgliederanzahl oder zur Durchführung elektronischer Primaries. Kritiker hatten diese Befugnisse bereits länger als Eingriff in die parteiinternen Autonomierechte kritisiert. Das Gericht stellte nun klar, dass politische Parteien unabhängig über ihre Mitgliedschaft und Nominierungsverfahren entscheiden dürfen, solange sie die grundlegenden verfassungsmäßigen Prinzipien einhalten.

Die Entscheidung löst sowohl juristische als auch politische Debatten aus. Während einige Experten sie als Stärkung der demokratischen Grundordnung und der Parteienfreiheit begrüßen, warnen andere vor rechtlicher Unsicherheit im Vorfeld künftiger Wahlen. Die unabhängige Wahlkommission INEC und die betroffenen Parteien müssen nun prüfen, wie die fehlenden Regelungen kompensiert werden können, um Transparenz und Fairness bei den Nominierungen sicherzustellen.

Quellen: Premium Times Nigeria