Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass zwei Männer, die in einer Schweizer Haftanstalt und einer psychiatrischen Klinik untergebracht waren, Anspruch auf vegane Ernährung haben. Die beiden Insassen klagten erfolgreich gegen die Verweigerung einer veganen Kost, die sie aus gesundheitlichen und religiösen Gründen benötigten.
Das Gericht stellte fest, dass die Weigerung, den beiden Häftlingen eine vegane Ernährung anzubieten, eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Behandlung von Gefangenen in der Schweiz haben, insbesondere in Bezug auf spezielle diätetische Bedürfnisse.
Die Entscheidung des EGMR könnte auch den Weg für weitere Klagen ebnen, sollte anderen Insassen in der Schweiz ähnliche diätetische Anforderungen verwehrt werden. Experten warnen, dass das Urteil in Zukunft die Richtlinien für die Ernährung in Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen beeinflussen könnte.
Quellen: FAZ Online