Internationale Strafgerichtshof zieht Anklage gegen Abdallah Banda im Darfur-Fall zurück

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat am 21. Juli 2026 in Den Haag während einer Statuskonferenz bekanntgegeben, dass die Anklagebehörde die Anklage gegen Abdallah Banda Abakar Norain offiziell zurückzieht. Banda, ein ehemaliger Kommandeur der Union der Widerstandskräfte (URF), war seit Jahren im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen im darfurischen Konflikt angeklagt, darunter vorsätzlicher Mord, grausame Behandlung und Angriffe auf die Zivilbevölkerung.

Die Entscheidung wurde von der Amtierenden Generalbundesanwältin Nazhat Shameem Khan bestätigt, die erklärte, dass die Anklagebehörde nach jahrelanger Neubewertung der Beweise zu dem Schluss gekommen sei, dass eine Verurteilung unter den derzeitigen Umständen nicht mehr wahrscheinlich sei. Die Überprüfung umfasste unter anderem die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, die Verfügbarkeit dokumentarischer Beweise sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Strafverfolgung.

Reaktionen aus Darfur und auf internationaler Ebene

Die Entscheidung löst gemischte Reaktionen aus. Während einige Beobachter den Schritt als realistische Justizreform im Lichte schwieriger Ermittlungsbedingungen begrüßen, kritisieren Menschenrechtsorganisationen wie das Darfur Network for Human Rights, dass dies ein Rückschlag für die Rechenschaftspflicht im langjährigen Konflikt sei. Sie warnen, dass das Signal an andere mutmaßliche Täter entmutigend wirken könnte.

Der Rückzug der Anklage bedeutet nicht, dass Banda als unschuldig gilt, sondern dass die IStGH-Anklagebehörde ihre strafrechtlichen Maßnahmen einstellt. Dennoch bleibt die historische Dokumentation der Ereignisse im Darfur-Konflikt für die Wahrheitsfindung von Bedeutung.

Quellen: AllAfrica – East Africa, AllAfrica – Latest