Die Universität Hamburg hat die lang erwartete Prüfung der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf offiziell abgeschlossen und entlastet die Juristin von den Plagiatsvorwürfen. Knapp ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe bestätigt die Hochschule, dass keine Verstöße gegen die wissenschaftlichen Grundsätze festgestellt wurden. Die Prüfungskommission kam zu dem Schluss, dass die Dissertation den Anforderungen einer qualifizierten wissenschaftlichen Arbeit genügt.
Die Debatte um Brosius-Gersdorf war im Sommer 2025 eskaliert, als sie für ein Amt als Verfassungsrichterin vorgeschlagen wurde. Damals waren Vorwürfe laut geworden, Teile ihrer Arbeit seien unzulässig übernommen worden. Daraufhin hatte die Universität eine externe Überprüfung eingeleitet. Nun erklärt die Hochschule, der Verdacht sei „nicht bestätigt“ worden.
„Die Universität hat die Prüfung sorgfältig und unabhängig durchgeführt“, betonte ein Sprecher der Uni. „Wir halten an der Integrität unserer Promotionsverfahren fest.“ Brosius-Gersdorf, die inzwischen nicht mehr im Fokus der politischen Personalie steht, hat sich bislang nicht öffentlich geäußert. Die Entscheidung der Uni gilt als endgültige Stellungnahme im Fall.
Quellen: Der Tagesspiegel, Welt Online