Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat mit einem aktuellen Urteil klare Maßstäbe für Influencer-Werbung gesetzt. Laut der Entscheidung ist das Anbringen eines Werbe-Labels wie ‚#Werbung‘ auf Instagram nicht immer zwingend erforderlich – vorausgesetzt, der beworbene Inhalt ist eindeutig als Markenpräsentation erkennbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffende Person ihre eigene Marke oder Produkte bewirbt und dies für den Nutzer klar und transparent ist.
Zudem urteilten die Richter, dass ein Link in der Bio des Social-Media-Profils ausreicht, um den Impressumspflichten nachzukommen. Dies entlastet zahlreiche Selbstständige und Content-Creator, die ihre Produkte über Plattformen wie Instagram vermarkten. Das Gericht argumentierte, dass der durchschnittliche Nutzer heutzutage in der Lage sei, zwischen redaktionellen Beiträgen und kommerzieller Kommunikation zu unterscheiden – besonders wenn die Eigenbeteiligung am Produkt offensichtlich ist.
Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung entfalten, da es eine bisher unklare Grauzone im deutschen Werberecht betrifft. Verbraucherschützer warnen jedoch vor einer möglichen Umgehung der Transparenzregeln, während die Influencer-Szene das Urteil als wichtigen Schritt zur rechtlichen Klarheit begrüßt. Die Entscheidung könnte die Praxis im Social-Media-Marketing nachhaltig verändern.
Quellen: heise online