Der United Nations Security Council hat beschlossen, die Sanktionen gegen bewaffnete Gruppen in der Zentralafrikanischen Republik um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Maßnahmen, die ursprünglich im Jahr 2013 eingeführt wurden, beinhalten die Einfrierung von Vermögenswerten, weltweite Reiseverbote gegen einzelne Anführer und ein umfassendes Embargo für die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung an diese Gruppen.
Die UN begründet die Verlängerung mit anhaltenden humanitären Bedrohungen und schweren Verletzungen des internationalen humanitären Völkerrechts durch mehrere nichtstaatliche bewaffnete Akteure im Land. Trotz der Präsenz der UN-Friedensmission MINUSCA bleibt die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes fragil, insbesondere in den östlichen und zentralen Regionen. Die Sanktionen sollen Druck auf diese Gruppen ausüben und gleichzeitig die Stabilisierung der zentralafrikanischen Institutionen unterstützen.
Die betroffenen Gruppen umfassen sowohl ehemalige als auch aktive Milizen, darunter Teile der Ex-Seleka-Allianz und die Anti-Balaka-Milizen, deren Gewalttaten weiterhin Zivilbevölkerung und Friedenskräfte gefährden. Die UN betont, dass die Sanktionen gezielt gegen Führungsebenen gerichtet sind und nicht die Zivilbevölkerung treffen sollen.
Die internationale Gemeinschaft wird aufgefordert, die Sanktionsmaßnahmen konsequent umzusetzen und Verdachtsfälle von Umgehungen zu melden. Eine unabhängige UN-Sanktionsüberwachungsgruppe wird in den kommenden Monaten Bericht über die Wirksamkeit der Maßnahmen erstatten.
Quellen: Africanews EN