Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor zwei Jahren haben rund 3000 Menschen in Berlin ihren offiziellen Geschlechtseintrag sowie ihre Vornamen geändert. Die Möglichkeit, sich ohne medizinische oder psychologische Gutachten beim Standesamt umzutragen, wird damit in der Hauptstadt intensiv genutzt. Die Behörden bestätigen eine kontinuierliche Nachfrage, wobei die meisten Anträge von jungen Erwachsenen gestellt werden.
Das Gesetz, das bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte, erlaubt es Personen ab 14 Jahren, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einmal jährlich ohne umfassende Prüfverfahren anzupassen. In Berlin, das stets ein Zentrum für LGBTQ+-Rechte war, zeigt sich die Wirkung besonders deutlich. Die zuständigen Standesämter haben ihre Prozesse angepasst und bieten Beratungsgespräche an, um die rechtlichen Schritte transparent zu machen.
Experten sehen in der hohen Zahl der Anträge einen Beleg für die lange unterdrückte gesellschaftliche Notwendigkeit solcher Regelungen. Gleichzeitig betonen sie, dass die administrative Umsetzung reibungslos funktioniere. Die Berliner Senatsverwaltung begrüßt die Entwicklung als Zeichen für eine offene und inklusive Stadtgesellschaft, in der Selbstbestimmung als Grundrecht anerkannt wird.
Quellen: Der Tagesspiegel