Die Medienanstalt Baden-Württemberg zieht die Reißleine bei unlauterer Werbung auf sozialen Medien: Die Stuttgarter Behörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 37.000 Euro gegen die Influencerin Hanadi Diab. Die Beauty-Bloggerin hatte in mehreren Instagram-Beiträgen Produkte beworben, ohne diese ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Laut Medienanstalt verstieß sie damit gegen das Telemediengesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Entscheidung ist Teil einer breiteren Kontrolle von Influencer-Marketing im digitalen Raum. Die Behörde betont, dass Werbeinhalte auf Plattformen wie Instagram klar und deutlich als solche gekennzeichnet sein müssen – etwa durch Hashtags wie #Werbung oder #Anzeige. Fehlt diese Kennzeichnung, handelt es sich um verbotene Schleichwerbung. Besonders problematisch sei, wenn junge Zielgruppen durch ansprechende Bilder und persönliche Tonalität gezielt beeinflusst würden, ohne die kommerzielle Absicht zu erkennen.
Interessant ist, dass Hanadi Diab zeitgleich Insolvenz anmeldete. Die Medienanstalt bestätigte jedoch, dass die Bußgeldentscheidung unabhängig vom finanziellen Status der Betroffenen sei. Die Rechtsgrundlage gelte für alle, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage. Dennoch wirft der Fall Fragen auf, wie effektiv Bußgelder gegen Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten durchsetzbar sind.
Die Medienanstalt Baden-Württemberg sieht sich als Vorreiter im Bereich digitaler Medienaufsicht. Mit dieser Entscheidung sendet sie ein klares Signal an Influencer und Marken: Transparenz in der Online-Werbung ist keine Option, sondern Pflicht. Auch andere Bundesländer beobachten das Vorgehen in Baden-Württemberg aufmerksam, da es als möglicher Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dienen könnte.
Quellen: heise online