Im Landgericht Potsdam hat am Montag der Prozess gegen einen 75-jährigen Arzt begonnen, der im Verdacht steht, wiederholt aktiv an Sterbehilfe beteiligt gewesen zu sein. Der Mediziner soll mindestens fünf Menschen mit tödlichen Substanzen versorgt haben, darunter eine 39-jährige Frau, die an einer schweren neurodegenerativen Erkrankung litt. Die Anklage wirft ihm Beihilfe zum Suizid in mehreren Fällen vor.
Die Verhandlung findet unter großer Aufmerksamkeit statt, da sie rechtliche und ethische Fragen aufwirft, die bundesweit diskutiert werden. Während aktive Sterbehilfe in Deutschland grundsätzlich strafbar ist, bleibt die Grenze zwischen Begleitung und aktiver Tat umstritten. Der Angeklagte verteidigt sein Handeln als humanitäres Gebot und betont, dass alle Betroffenen aus freiem Willen und nach langer Beratung entschieden hätten.
Zeugenberichte schildern, wie der Arzt die Sterbewilligen über Wochen begleitet und ihnen letztlich Medikamente zur Verfügung gestellt haben soll, die zum Tod führten. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass dies über die bloße Begleitung hinausgehe und als vorsätzliche Tötungshandlung einzustufen sei. Die Verteidigung fordert dagegen Freispruch unter Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht und die Autonomie des Einzelnen.
Der Fall könnte richtungsweisend für die juristische Bewertung von Sterbehilfe in Deutschland werden. In Brandenburg selbst gab es in den vergangenen Jahren nur wenige ähnliche Ermittlungsverfahren, was die Bedeutung dieses Prozesses erhöht. Die Verhandlung wird voraussichtlich über mehrere Wochen dauern.
Quellen: Der Tagesspiegel