Die Stadtverwaltung von Köln hat die Mitwirkung bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten für 500 ausreisepflichtige Personen abgelehnt. Dies löste eine politische Debatte über die Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben durch kommunale Behörden aus. Laut Angaben von CDU-Innenexperte Daniel Seif wurde damit „eklatant“ gegen geltendes Bundesrecht verstoßen, das Kommunen zur Unterstützung bei Abschiebeverfahren verpflichtet.
FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki sprach von einer „verfassungswidrigen Verwaltungspraxis“ und sieht darin kein Einzelfall, sondern ein „bundesweites Phänomen“. Er forderte eine klare Abgrenzung zwischen politischer Symbolik und rechtskonformer Verwaltungstätigkeit. Die Weigerung Kölner Behörden könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten zwischen Bund, Land und Kommunen.
Das Bundesinnenministerium prüft nun, ob formelle Schritte gegen die Stadt eingeleitet werden müssen. Nordrhein-Westfalen steht damit erneut im Zentrum einer Debatte über die Umsetzung von Asyl- und Abschieberecht in deutschen Großstädten. Die Diskussion berührt sensible Fragen der inneren Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und kommunalen Handlungsspielräume.
Quellen: Welt Online