Tödliche Zwangsräumung im Saarland: Gericht verhängt zehn Jahre Haft wegen Mordes

Im November 2025 kam es während einer Zwangsräumung in einem Wohngebiet des Saarlands zu einer tödlichen Auseinandersetzung, bei der ein Gerichtsvollzieher durch Messerstiche ums Leben kam. Der Vorfall löste bundesweit Entsetzen aus und brachte die Diskussion um den Schutz von Vollzugsbeamten erneut auf die politische Agenda. Jetzt hat das Landgericht Saarbrücken in Saarbrücken das Urteil gegen den Angeklagten verkündet: Zehn Jahre Haft wegen Mordes.

Das Gericht begründete die Verurteilung mit der besonderen Heimtücke der Tat. Der Täter habe den Beamten gezielt in die Wohnung gelockt, um ihn dann mit einem Messer niederzustechen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslange Haft plädiert, argumentierte mit der Absicht, jede Form staatlicher Intervention gewaltsam abzuwehren. Die Verteidigung hingegen forderte eine niedrigere Strafe unter Hinweis auf psychische Belastungen des Angeklagten. Das Gericht folgte weder dem Höchstmaß noch der mildesten Variante, sondern entschied sich für eine langjährige Freiheitsstrafe als angemessene Sanktion.

Die Tat ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus in Saarbrücken-Beckingen, wo der Beschuldigte seit Monaten mit Räumungsandrohungen konfrontiert war. Trotz mehrfacher Versuche, die Situation außergerichtlich zu klären, eskalierte die Lage am Tag der Räumung. Neben dem Gerichtsvollzieher waren auch zwei Polizisten anwesend, die eingriffen, nachdem sie laute Schreie hörten. Der Täter wurde noch am Tatort festgenommen.

Die saarländische Landesregierung reagierte mit Trauer und Betroffenheit. Innenministerin Stefanie Drese (SPD) betonte, dass staatliches Handeln stets geschützt werden müsse: „Ein Angriff auf einen Vollzugsbeamten ist ein Angriff auf den Rechtsstaat selbst.“ Sie kündigte an, den Personenschutz für Gerichtsvollzieher im Saarland überprüfen zu lassen. Auch die Gewerkschaft der Justizbediensteten forderte bessere Sicherheitsvorkehrungen bei Räumungen.

Quellen: Der Tagesspiegel