Gericht verurteilt Täter zum Zehn-Jahres-Knast nach Ermordung von Gerichtsvollzieher in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Mann, der bei einer Zwangsräumung einen Gerichtsvollzieher getötet hatte, wegen Mordes zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil fiel am Mittwoch vor dem Schwurgericht des saarländischen Oberlandesgerichtsstandorts. Der Angeklagte hatte den Beamten im Rahmen einer Räumungsmaßnahme in einem Wohnblock in der saarländischen Landeshauptstadt mit einem Messer lebensgefährlich verletzt; dieser erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.

Laut Anklage handelte der Täter aus Panik und existenzieller Angst vor Obdachlosigkeit. Die Räumung war aufgrund langjähriger Mietrückstände erfolgt. In der Verhandlung betonte die Staatsanwaltschaft, dass die Tat vorsätzlich und unter Ausnutzung der besonderen Schutzbedürftigkeit des Opfers begangen wurde – ein Umstand, der den Mordmerkmalen entspricht. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, argumentierte mit psychischer Labilität und akuter Überforderung ihres Mandanten.

Das Gericht folgte jedoch nicht der Verteidigungslinie vollständig und sprach dennoch Mord aus, begründete dies mit der gezielten Attacke auf einen Amtsträger im Dienst. Gleichzeitig berücksichtigte es aber erschwerende Lebensumstände und eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, weshalb keine lebenslange Haft verhängt wurde. Die Strafe wurde auf zehn Jahre festgesetzt.

Der Fall hatte im Saarland und darüber hinaus für breite gesellschaftliche Debatten gesorgt – sowohl über die Sicherheit von Vollzugsbeamten als auch über soziale Härten im Zusammenhang mit Zwangsräumungen. Die saarländische Justizministerin äußerte sich betroffen: „Keine Wohnungssituation rechtfertigt Gewalt gegen Amtshandlungen.“ Gleichzeitig kündigte sie an, den Einsatzschutz für Gerichtsvollzieher prüfen zu lassen.

Quellen: Welt Online