Oberverwaltungsgericht bestätigt: Behörden dürfen AfD-Mitgliedern Waffenschein entziehen

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Behörden Mitgliedern der AfD in Sachsen-Anhalt die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen dürfen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit, die Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren durch den Besitz von Schusswaffen zu schützen. Insbesondere wenn eine Person extremistischen Bestrebungen zuzuordnen ist, sei ein Waffenschein nicht mit der Sicherheit der Öffentlichkeit vereinbar.

Das Gericht stützte sich dabei auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsschutzes und die eingestufte rechtsextremistische Gesinnung einzelner AfD-Funktionäre. Mit der Bestätigung des vorherigen Urteils des Verwaltungsgerichts wird nun eine klare rechtliche Grundlage für die Behörden geschaffen. Innenministerium und Polizei können künftig auf dieses Urteil verweisen, wenn sie Waffenerlaubnisse überprüfen oder widerrufen.

Demnach droht mehr als 100 AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt der Entzug ihrer Waffenbesitzkarte. Die AfD kritisierte die Entscheidung scharf und sprach von einer pauschalen Diskriminierung. Das Innenministerium betonte hingegen, dass die Maßnahme vorsorgenden Schutz vor Gewalt und Extremismus diene. Die Entscheidung könnte bundesweit Signalwirkung entfalten.

Quellen: MDR – Deutschland, MDR – Nachrichten