Der juristische Streit um die Schließung mehrerer Jugendheime in Brandenburg vor über zehn Jahren nimmt eine neue Wendung. Das Land hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das den Schließungsprozess kritisch bewertete. Hintergrund ist eine Klage ehemaliger Bewohner und deren Angehörige, die geltend machen, dass damals das Kindeswohl verletzt wurde. Der Bildungs- und Jugendminister bestätigte die Berufung und betonte, dass die damaligen Entscheidungen im Einklang mit den damals geltenden Vorschriften standen.
Die betroffenen Einrichtungen wurden im Rahmen einer landesweiten Reform des Jugendhilfesystems geschlossen. Kritiker werfen der damaligen Landesregierung jedoch vor, die Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend abgewogen zu haben. Ein Gericht hatte kürzlich festgestellt, dass die Schließungen teils ohne ausreichende Alternativen erfolgten, was zu erheblichem psychosozialem Leid geführt habe.
Die nun eingelegte Berufung zielt darauf ab, diese Bewertung rechtlich überprüfen zu lassen. Das Land argumentiert, dass die damaligen Maßnahmen notwendig gewesen seien, um strukturelle Mängel im System zu beheben. Gleichzeitig kündigte das Ministerium an, zusätzliche Unterstützungsangebote für ehemalige Heimkinder zu prüfen. Die Debatte wirft erneut Fragen über den Umgang mit historischen Fehlern im Sozialsystem auf.
Quellen: Der Tagesspiegel