Die Finanzaufsichtsbehörde Ägyptens (FRA) hat mit der Resolution Nr. 155 aus dem Jahr 2026 ein neues Regelwerk für Leerverkäufe an der ägyptischen Börse (EGX) verabschiedet. Demnach müssen Anleger bei einer Leerverkaufstransaktion künftig eine Bargeldsicherheit in Höhe von mindestens 50 Prozent des Marktwerts der geliehenen Wertpapiere hinterlegen. Die Regelung soll das Risikomanagement auf dem heimischen Kapitalmarkt verbessern und gleichzeitig das Handelsvolumen stärken.
Leerverkäufe, bei denen Anleger Wertpapiere leihen, diese verkaufen und hoffen, sie später günstiger zurückzukaufen, sind an vielen internationalen Börsen üblich. In Schwellenländern wie Ägypten waren sie jedoch oft stark reguliert oder zeitweise verboten, um Spekulationsblasen und Marktturbulenzen zu verhindern. Die neuen Vorschriften signalisieren nun eine Öffnung des Marktes für fortgeschrittene Handelsinstrumente.
Die FRA betont, dass die Maßnahme Teil einer breiter angelegten Strategie sei, um das Investitionsumfeld an der EGX zu modernisieren und institutionelle sowie ausländische Investoren stärker anzusprechen. Die Einführung klarer Rahmenbedingungen für Short Selling könne die Marktliquidität erhöhen und zur Stabilität des Finanzsystems beitragen. Experten sehen in der Entscheidung einen weiteren Schritt in Richtung Integration Ägyptens in globale Finanzmärkte.
Quellen: AllAfrica – Latest, AllAfrica – North Africa, AllAfrica – Egypt, AllAfrica – Business