Im niedersächsischen Braunschweig hat heute ein neues Verfahren im Zusammenhang mit dem Absturz der Germanwings-Maschine aus dem Jahr 2015 begonnen. Der Flug 4U9525 war damals in den französischen Alpen abgestürzt, nachdem der Copilot gezielt die Katastrophe herbeigeführt hatte. Nun wird vor dem Landgericht Braunschweig erneut juristisch über die Hintergründe und mögliche Versäumnisse debattiert.
Das aktuelle Verfahren richtet sich gegen ehemalige luftfahrtmedizinische Gutachter und beteiligte Luftfahrtbehörden. Angeklagt wird unter anderem fahrlässige Tötung und Unterlassen von Meldepflichten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, Hinweise auf die psychische Erkrankung des Copiloten nicht angemessen bewertet oder weitergeleitet zu haben.
Trotz der zeitlichen Distanz bleibt das Thema emotional hochbrisant. Zahlreiche Angehörige der 150 Getöteten reisten zur Verhandlung an. Bereits vor Beginn der Sitzung äußerten viele Skepsis gegenüber einem gerechten Ausgang. Die Verteidigung argumentiert hingegen mit den damaligen medizinischen und behördlichen Standards, die keine eindeutigen Handlungspflichten zugelassen hätten.
Der Prozess in Braunschweig könnte wegweisende rechtliche Konsequenzen für die luftfahrtmedizinische Begutachtung in Deutschland nach sich ziehen. Experten erwarten eine monatelange Verhandlungsdauer. Parallel dazu laufen weitere zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen und der Lufthansa-Tochter Germanwings.
Quellen: Der Tagesspiegel