In nur drei Wochen wurden in Brandenburg drei junge Frauen getötet – in Gosen-Neu Zittau, Erkner und weiteren Orten im Land. In allen Fällen stehen Männer aus dem näheren Umfeld der Opfer unter dringendem Tatverdacht. Die Häufung der Gewalttaten löst eine intensive Debatte über den Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt aus – insbesondere über die strafrechtliche Einordnung sogenannter Femizide.
Opferschutzbeauftragte aus Brandenburg fordern, dass Tötungsdelikte an Frauen aufgrund ihres Geschlechts künftig als Femizide im Strafrecht erfasst werden sollen. Bisher existiert dieser Begriff im deutschen Rechtssystem nicht. Eine solche Klassifizierung würde nicht nur die Sensibilisierung von Polizei und Justiz verbessern, sondern auch die statistische Erfassung und Präventionsarbeit stärken.
Die Landesregierung steht unter Druck, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Neben der rechtlichen Diskussion wird auch über den Ausbau von Frauenhäusern, besseren Schutz für bedrohte Frauen und eine intensivere Präventionsarbeit in Schulen diskutiert. Die Taten haben in den betroffenen Kommunen Angst und Trauer ausgelöst – und verdeutlichen erneut, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein drängendes gesellschaftliches Problem bleibt.
Quellen: Der Tagesspiegel