Das Bundesland Nordrhein-Westfalen geht einen neuen Weg in der Justizpolitik: Ab sofort wird in drei ausgewählten Justizvollzugsanstalten ein Pilotprojekt zur Internetnutzung für Häftlinge gestartet. Damit reagiert das Land auf langjährige Forderungen aus der Resozialisierungsforschung, die einen kontrollierten Zugang zum Internet als wichtigen Schritt für die Vorbereitung auf das Leben nach der Haft ansieht.
Die Häftlinge dürfen das Internet nur unter Aufsicht und mit umfassenden technischen Einschränkungen nutzen. Zugriffe auf soziale Netzwerke, E-Mail-Dienste oder potenziell schädliche Inhalte sind ausgeschlossen. Stattdessen wird der Zugang auf Bildungsplattformen, juristische Recherche und berufliche Weiterbildung beschränkt. Die Pilotphase soll Aufschluss darüber geben, ob sich die Maßnahme positiv auf die Motivation und den Wiedereingliederungserfolg der Gefangenen auswirkt.
Die ausgewählten Anstalten befinden sich in NRW-Städten, deren Namen aus Sicherheitsgründen zunächst nicht öffentlich gemacht werden. Die Landesregierung betont, dass sämtliche Aktivitäten protokolliert und durch Justizbeamte überwacht werden. Datenschutz und Gefahrenabwehr stünden an erster Stelle.
Das Projekt wird von Experten aus Justiz, Psychologie und Informatik begleitet. Die Ergebnisse sollen nach zwei Jahren ausgewertet werden, um über eine flächendeckende Einführung in ganz NRW zu entscheiden. Bundesweit ist Nordrhein-Westfalen damit Vorreiter in einem sensiblen Bereich der Strafvollzugspolitik.
Quellen: heise online