In Sachsen ist der gezielte Abschuss von Wölfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Landtag hat am Montagabend eine entsprechende Regelung beschlossen, die auf Fälle reagiert, in denen Wölfe wiederholt Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angegriffen haben. In diesem Jahr wurden bereits rund 200 Tiere durch Wolfsrisse getötet, was vor allem in ländlichen Regionen mit großer Aufregung verbunden ist.
Die neue Regelung sieht vor, dass bei nachgewiesenen, wiederholten Angriffen auf Weidetiere einzelne Wölfe aus einem Rudel gezielt entnommen werden dürfen. Dies setzt jedoch eine Genehmigung der zuständigen Behörden voraus und muss wissenschaftlich begleitet werden. Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) betonte, es gehe nicht um eine systematische Bekämpfung, sondern um einen „verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Naturschutz und Existenzsicherung der Landwirte“.
Kritik kommt von Naturschutzverbänden, die warnen, dass der Abschuss wenig effektiv sei und das Image Sachsens als Lebensraum für bedrohte Arten beschädige. Die Initiative „Pro Wolf“ sprach von einem Rückschritt für den Artenschutz. Gleichzeitig begrüßten Landwirtschaftsverbände die Entscheidung als lang überfällige Erleichterung. Die Debatte spiegelt die angespannte Balance zwischen Rückkehr der Raubtiere und bäuerlicher Praxis wider, die in Grenzregionen besonders intensiv geführt wird.
Quellen: Spiegel Online – Deutschland