Im Fall des gewaltsamen Todes eines Wachmanns in einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft hat der Bundesgerichtshof die Revision der verurteilten Frau zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Potsdam in Höhe von zwölf Jahren und acht Monaten Haft bestehen. Die Tat hatte sich 2024 in der Landeshauptstadt Brandenburgs ereignet und bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Die Verteidigung der Angeklagten hatte Revision eingelegt, doch die Karlsruher Richter sahen keine Verfahrensfehler. Der Fall hatte die Debatte über Sicherheit in Unterkünften für Geflüchtete neu entfacht. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als besonders schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge.
Quellen: Der Tagesspiegel