Die Grünen in München müssen ein Bußgeld für eine nicht genehmigte Lichtprojektion des damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck am historischen Siegestor zahlen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, war das Porträt Habecks während des Wahlkampfs für eine Stunde auf die Fassade des Münchner Wahrzeichens projiziert worden.
Verstoß gegen Denkmalschutz
Die Stadt München wertete die Aktion als Verstoß gegen den Denkmalschutz und leitete ein Bußgeldverfahren ein. „Für solche Projektionen am Siegestor ist eine Genehmigung erforderlich, die nicht vorlag“, erklärte ein Sprecher der Stadt. Die Höhe der Strafe wurde nicht öffentlich bekannt gegeben.
Die Grünen zeigten sich einsichtig: „Wir bedauern den formalen Fehler und werden die Strafe selbstverständlich zahlen“, teilte der Kreisverband München mit. Gleichzeitig betonte die Partei den Erfolg der Aktion, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.
Siegestor als politische Bühne
Das Siegestor an der Ludwigstraße ist ein beliebter Ort für politische Botschaften in München. Allerdings müssen alle Aktionen dort vorab mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden. Die Stadt verweist auf den besonderen Schutzstatus des 1852 errichteten Triumphbogens.
Quellen: Süddeutsche Zeitung