Brasilianisches Gericht hebt Exportsteuer auf Erdöl vorläufig auf

Das Bundesgericht der 2. Region (TRF2) hat am Donnerstagabend eine Berufung der brasilianischen Bundesregierung abgelehnt und damit eine vorläufige Entscheidung bestätigt, die eine Exportsteuer von 12% auf Erdöl aufhebt. Die Richterin Carmen Silvia Lima de Arruda traf die Entscheidung in einem schriftlichen Beschluss.

Die ursprüngliche Anordnung, die Exportsteuer zu streichen, war bereits im Februar erlassen worden. Die Bundesregierung hatte dagegen Berufung eingelegt, argumentierend, dass die Steuer notwendig sei, um staatliche Einnahmen zu sichern. Das Gericht sah dies jedoch anders und stellte sich auf die Seite der klagenden Unternehmen.

Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die brasilianische Ölindustrie haben, die bereits unter globalen Marktschwankungen und politischen Unsicherheiten leidet. Experten erwarten, dass die Regierung weitere rechtliche Schritte unternehmen könnte, um die Steuer wieder einzuführen.

Quellen: Agência Brasil