Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute ein wegweisendes Urteil zur Installation von Klimaanlagen in Mehrfamilienhäusern gefällt. Demnach dürfen Wohnungseigentümer grundsätzlich eine sogenannte Klima-Splitanlage auf ihrem Balkon betreiben, sofern keine überwiegenden Interessen der übrigen Eigentümer entgegenstehen. Die Entscheidung beendet eine juristische Debatte, die angesichts der zunehmenden Hitzewellen in deutschen Städten immer drängender geworden war.
Der Fall hatte sich aus einem Streit in einer Hausgemeinschaft ergeben, in dem einem Eigentümer der Einbau einer Klimaanlage untersagt worden war. Der BGH wies darauf hin, dass das Eigentumsrecht am Balkon dem jeweiligen Wohnungseigentümer zusteht und nicht willkürlich durch die Gemeinschaft eingeschränkt werden dürfe. Allerdings könne die Installation verboten werden, wenn etwa Lärmbelästigung, Schäden an der Fassade oder erhebliche optische Beeinträchtigungen zu erwarten seien.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Hausverbände und WEG-Verwaltungen. Experten gehen davon aus, dass in Zukunft deutlich mehr Mieter und Eigentümer Klimaanlagen installieren werden, besonders in Großstädten wie Stuttgart oder Freiburg, wo die Temperaturen im Sommer regelmäßig extreme Werte erreichen. Dennoch wird empfohlen, vor der Montage eine Abstimmung mit der Hausgemeinschaft zu suchen, um Konflikte zu vermeiden.
Quellen: Welt Online, ntv – Nachrichten, FAZ Online