Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem hochaufmerksamen Prozess die langjährige Bekannte der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, Susann E., wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Kammer stellte in ihrer Urteilsbegründung fest, dass die Angeklagte über Jahre enge persönliche und strukturelle Verbindungen zu den damaligen Mitgliedern des Nationalsozialistischen Untergrunds unterhielt und diese durch Kontaktpflege, Unterstützung bei der Verschleierung ihrer Identität und Vermittlung von Informationen entlastet habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung gefordert und betont, dass Susann E. eine zentrale Rolle im Netzwerk der rechten Terrorzelle gespielt habe. Das Gericht wertete jedoch die Beweislage als nicht ausreichend für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und berücksichtigte unter anderem die langjährige Verfahrensdauer sowie das Verhalten der Angeklagten im Prozess. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, was das Gericht ablehnte.
Das Urteil unterstreicht erneut die Bedeutung sächsischer Gerichte im Umgang mit der Aufarbeitung rechtsterroristischer Strukturen. Dresden fungiert seit Jahren als zentraler Ort für NSU-bezogene Verfahren, was die besondere historische und politische Verantwortung des Freistaats unterstreicht. Die Entscheidung wird nun auch bundesweit diskutiert, da sie Fragen zur Strafzumessung bei Unterstützerfiguren im Umfeld von Terrornetzwerken aufwirft.
Quellen: ZDF Heute – Nachrichten, Süddeutsche Zeitung