Polizistin in Hamburg zu Bewährungsstrafe verurteilt: Gericht sieht Beißeinsatz mit Diensthund als unrechtmäßig an

Eine Polizistin aus Hamburg ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, nachdem sie bei einer Kontrolle in Eimsbüttel ihren Diensthund auf einen unbewaffneten Mann angesetzt hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Eimsbüttel befand, dass der Einsatz des Hundes nicht gerechtfertigt war und gegen die Dienstvorschriften verstieß.

Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Personenkontrolle, bei der der Mann keinerlei Anzeichen von Aggressivität zeigte und weder Waffe noch Fluchtversuch vorlag. Dennoch gab die Beamte ihren Hund frei, der den Mann am Bein biss und Verletzungen verursachte. Die Staatsanwaltschaft hatte fahrlässige Körperverletzung geltend gemacht und betont, dass der Einsatz von Diensthunden nur bei konkreter Gefahr erlaubt ist.

Im Gerichtsverfahren argumentierte die Verteidigung, die Polizistin habe aus Sorge um ihre Sicherheit reagiert. Doch das Gericht urteilte, dass keine objektive Gefahr bestanden habe und der Einsatz daher unverhältnismäßig war. Die Bewährungsstrafe unterstreiche die Schwere des Fehlverhaltens, gehe aber von einer Einzelfallentscheidung aus.

Der Fall löst in Hamburg erneut Debatten über Einsatzregeln und Polizeikontrolle aus. Bürgerrechtsgruppen begrüßten das Urteil als Signal für mehr Rechenschaft im Polizeivollzug, während der Polizeigewerkschaft die Entscheidung als zu restriktiv kritisierte. Die Hamburger Polizei hat angekündigt, die Einsatzdoktrin für Diensthundeführer erneut zu überprüfen.

Quellen: Welt Online