Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Heizungsgesetz ab – Kein Tempolimit für Gesetzgebung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Es gibt kein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Gesetzgebung in Deutschland. Wie am Mittwochmorgen bekannt wurde, wies das Gericht in Karlsruhe die Hauptsacheklage einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten ab, die gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes der Ampelkoalition vorgegangen waren. Die Kläger, angeführt vom früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, hatten kritisiert, das Gesetz sei unter massivem Zeitdruck und ohne ausreichende parlamentarische Beratung beschlossen worden.

Zwar hatte das Gericht im Eilverfahren 2023 Teilerfolg für die Kläger festgestellt und die damalige Abstimmung für verfassungswidrig erklärt, doch nun fällt das letzte Wort: Eine verfassungsrechtlich verbindliche Mindestdauer für die Beratung von Gesetzen existiert nicht. Das Gericht betonte, der Gesetzgeber verfüge über ein weites Ermessen bei der zeitlichen Gestaltung des Verfahrens, solange die grundlegenden Rechte der Abgeordneten gewahrt blieben.

Das Urteil hat auch für Baden-Württemberg Bedeutung, da das Heizungsgesetz insbesondere in einem Bundesland mit vielen Eigenheimbesitzern und einer starken mittelständischen Handwerks- und Energiewirtschaft auf großes Echo stieß. Die Debatte um Tempo und Qualität der politischen Entscheidungsfindung bleibt damit weiter aktuell – doch juristisch gesehen bleibt das letzte Wort beim Parlament.

Quellen: Tagesspiegel, T-Online Nachrichten, ntv – Nachrichten