Die Stadt Potsdam hat durch die Verlängerung ihrer Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum 49 Wohnungen für den langfristigen Wohnungsmarkt zurückgewonnen. Seit fünf Jahren gilt in der Landeshauptstadt Brandenburgs die Regelung, nach der die Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte genehmigungspflichtig ist. Nun haben die Stadtverordneten beschlossen, diese Regelung zu verlängern, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Durch die striktere Kontrolle konnten bereits zahlreiche Objekte, die illegal als Kurzzeit-Unterkünfte genutzt wurden, wieder für dauerhafte Wohnzwecke sichergestellt werden. Die Stadtverwaltung betont, dass die Maßnahme nicht gegen den Tourismus gerichtet sei, sondern sicherstellen solle, dass bezahlbarer Wohnraum nicht durch kommerzielle Kurzzeitvermietung verloren gehe. Besonders in zentralen Lagen wie der Innenstadt oder am Templiner See sei der Druck auf den Wohnungsmarkt in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Die Satzung sieht vor, dass Eigentümer eine Genehmigung benötigen, wenn sie ihre Wohnung mehr als vier Monate im Jahr an Touristen vermieten möchten. Ohne Zulassung drohen Bußgelder. Die Behörden prüfen zudem stichprobenartig die Einhaltung der Vorschriften. Mit der Verlängerung der Regelung sendet Potsdam ein klares Signal an Investoren und Immobilienplattformen: Wohnraum ist für Menschen da – nicht für kurzfristige Renditen.
Quellen: Der Tagesspiegel