Haustiere als Erbsache: Brandenburger Tierheime beraten zur Vorsorge für Haustierbetreuung

In Brandenburg landen zahlreiche Haustiere nach dem Tod ihres Besitzers in Tierheimen, weil keine Vorsorge getroffen wurde. Ob ein Hund oder eine Katze in vertraute Hände oder in die Obhut einer Tierschutzorganisation kommt, hängt oft davon ab, ob der Tierhalter rechtzeitig Vorkehrungen getroffen hat. Tierexperten aus dem Land warnen davor, diese Frage zu vernachlässigen – denn ohne klare Anweisungen kann das Tier schnell heimatlos werden.

„Die emotionale Bindung ist oft so groß, dass man nicht darüber nachdenken möchte, was nach dem eigenen Tod mit dem Tier geschieht“, sagt eine Beraterin des Tierschutzvereins Potsdam. „Doch genau das ist notwendig, um eine Unterbrechung der Betreuung zu vermeiden.“ Die Empfehlung: Schon im Testament oder einer separaten Erklärung festlegen, wer das Tier übernimmt, und mit dieser Person im Vorfeld absprechen. Auch die finanzielle Absicherung – etwa durch eine Zuwendung – erleichtere die Übergabe.

Die Tierheime in Brandenburg berichten von steigenden Anfragen, insbesondere bei älteren Haltern. „Wir nehmen Tiere natürlich auf, aber die Umstellung ist für das Tier oft belastend“, so ein Mitarbeiter des Tierheims Brandenburg an der Havel. Er appelliert an Tierbesitzer, frühzeitig zu handeln. Einige Organisationen bieten mittlerweile kostenfreie Beratung an, um Haustierhalter bei der Planung zu unterstützen – damit das Tier auch im Todesfall in guten Händen bleibt.

Quellen: Der Tagesspiegel