Hohe Haftstrafen für Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ in Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch die Urteile im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ verkündet. Acht Angeklagte – sieben Mitglieder und ein Unterstützer – müssen nun für ihre Taten ins Gefängnis. Die Strafen reichen von eineinhalb bis zu fünf Jahren Haft. Den Angeklagten wird unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung sowie die Planung und Durchführung von Anschlägen auf Asylbewerberheime vorgeworfen.

Der Prozess, der im März 2026 begann, fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da mehrere Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch Jugendliche waren. Laut Anklage verübte die Gruppe gezielte Angriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete, darunter auch einen Brandanschlag auf eine Einrichtung in Schmölln. Die Ermittlungsbehörden stuften die „Letzte Verteidigungswelle“ als gewaltorientiertes Netzwerk mit neonazistischer Ideologie ein, das bewaffnete Aktionen gegen Migrant*innen und linke Gegner*innen plante.

Die Staatsanwaltschaft betonte nach der Urteilsverkündung die besondere Gefährlichkeit der Gruppe und begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zur Bekämpfung rechtsextremen Terrors. Sicherheitsbehörden warnen weiterhin vor der Mobilisierungsfähigkeit ähnlicher dezentraler Netzwerke in der rechtsextremen Szene. Hamburg bleibt dabei ein zentraler Ermittlungsstandort im Kampf gegen extremistische Gewalt.

Quellen: MDR – Nachrichten, ZEIT Online – Deutschland, ZDF Heute – Nachrichten, ntv – Nachrichten