Der malische Journalist Chahana Takiou ist am 3. August zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wovon sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil wurde von der Nationalen Einheit für Cyberkriminalität gesprochen und geht auf Äußerungen Takiou zurück, die er im Juni auf dem Pan-Afrikanischen Medienforum in Bamako getätigt hatte.
Takiou war am 8. Juni festgenommen worden. Er kritisierte im Zuge des Verfahrens die Anwendung des Cyberkriminalitäts-Gesetzes gegen Journalisten und betonte, dass Medienschaffende stattdessen nach presserelevanten Gesetzen beurteilt werden sollten. Die Verurteilung wirft erneut Fragen über die Meinungsfreiheit und den Schutz journalistischer Arbeit in Mali auf, insbesondere im Kontext der zunehmenden Nutzung von Cybergesetzen zur Einschränkung öffentlicher Debatten.
Beobachter warnen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Journalisten unter Sicherheits- und Cybergesetzen die Pressefreiheit in dem westafrikanischen Land weiter untergräbt. Die Organisation der Internationalen Journalisten-Föderation (IFJ) hatte bereits zuvor Bedenken geäußert, dass solche Maßnahmen zur Kriminalisierung unliebsamer Berichterstattung führen könnten.
Quellen: AllAfrica – West Africa