Die Stadt Nürnberg hält an ihrer Entscheidung fest, Automaten-Supermärkte in der Altstadt an Feiertagen nachts geschlossen zu halten. Das Verwaltungsgericht bestätigte nun im Rahmen eines Eilantrags die vorläufige Anordnung, die nächtliche Öffnungen solcher Ladenlokale untersagt. Hintergrund ist eine zunehmende Belastung durch Lärm und achtlos weggeworfenen Müll, besonders in den Abend- und Nachtstunden an gesetzlichen Feiertagen.
Die kommunale Ordnungsbehörde hatte bereits im vergangenen Jahr verstärkt auf Beschwerden von Anwohnern reagiert. In mehreren Fällen kam es zu Übergriffen auf Reinigungskräfte und zu Sachbeschädigungen an den automatisierten Verkaufsstellen. Die Stadt argumentiert, dass die nächtliche Nutzung der Supermärkte nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dient – nämlich der Versorgung bei Bedarf –, sondern zunehmend für Alkoholkonsum und nächtliche Ansammlungen missbraucht werde.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüft nun die Rechtmäßigkeit der Regelung in einem Hauptsacheverfahren. Bis dahin bleibt das Betretungsverbot jedoch bestehen. Vertreter der Betreiber kritisieren die Maßnahme als überzogen und wirtschaftsschädigend. Bürgerinitiativen aus der Altstadt begrüßen dagegen die Entscheidung als ersten Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in der historischen Innenstadt.
Quellen: Süddeutsche Zeitung