Ermittlungen gegen Eltern nach Ertrinken eines Dreijährigen in Preetz

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nach dem tödlichen Ertrinken eines dreijährigen Mädchens in Preetz Ermittlungen gegen die Eltern des Kindes aufgenommen. Das bestätigte eine Sprecherin am Donnerstagmorgen. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, da möglicherweise die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Der Vorfall ereignete sich am Mittwochnachmittag in einem privaten Gartenpool in der holsteinischen Kleinstadt Preetz, rund 15 Kilometer östlich von Kiel gelegen. Das Mädchen war nach ersten Erkenntnissen unbeaufsichtigt im Wasser gelandet und ertrank, bevor Hilfe eintreffen konnte. Rettungskräfte und Notarzt versuchten noch vor Ort, das Kind zu reanimieren, doch alle Maßnahmen blieben erfolglos.

Die genauen Umstände, unter denen das Kind unbeaufsichtigt war, werden nun von der Kriminalpolizei detailliert untersucht. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Plön zu melden. Gleichzeitig prüfen die Ermittler, ob strukturelle Sicherheitsmängel am Pool bestanden, etwa fehlende Zäune oder Absicherungen.

Der Fall wirft erneut die Diskussion über die Sicherheit von privaten Schwimmbecken im häuslichen Umfeld auf. Experten verweisen darauf, dass gerade Kleinkinder innerhalb weniger Minuten ertrinken können – oft leise und ohne großes Aufsehen. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) empfiehlt daher ständige, direkte Aufsicht sowie technische Sicherungen wie Gitter oder Alarmsysteme.

Die Stadt Preetz reagierte betroffen auf den tragischen Vorfall. Bürgermeisterin Sabine Blümel sprach im Namen der Stadtverwaltung den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl aus. „Ein solcher Verlust ist unfassbar. Unser aller Gedanken gelten der Familie in dieser schweren Zeit.“

Quellen: FAZ Online