Das Buganda Road Chief Magistrates Court in Kampala hat einen Versuch des ehemaligen Uganda People’s Defence Forces (UPDF)-Offiziers Michael Katungi abgewiesen, die laufenden Auslieferungsverfahren gegen ihn nach den Vereinigten Staaten vorläufig zu stoppen. Die zuständige Richterin Ritah Kadasa entschied, dass ein anhängiger Antrag auf Aufschiebung des Verfahrens nicht automatisch zur Aussetzung der rechtlichen Schritte führe.
Katungis Anwälte hatten argumentiert, dass das Verfahren ausgesetzt werden müsse, bis über ihren formellen Antrag auf Stopp der Auslieferung entschieden sei. Doch die Richterin wies diese Forderung zurück und betonte, dass rechtskräftige Verfahren auch bei anhängigen Eilanträgen weiterlaufen könnten, solange keine eindeutige gerichtliche Anordnung anderes festlege. Damit bleibt der Weg für eine mögliche Auslieferung Katungis nach den USA offen, wo ihm laut unbestätigten Berichten schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit internationalen Finanzdelikten oder Sicherheitsverstößen drohen könnten.
Die Entscheidung wirft erneut Fragen zur Handhabung von Auslieferungsfällen zwischen Uganda und westlichen Staaten auf, insbesondere im Kontext ehemaliger Militärangehöriger. Katungi war in der Vergangenheit als hochrangiger Offizier bekannt, dessen Karriere innerhalb der UPDF mit verschiedenen strategischen Einsätzen verknüpft war. Über die genauen Anklagepunkte aus den USA wurde bisher offiziell nichts bekannt.
Quellen: AllAfrica – East Africa