Handyverbot an sächsischen Schulen: Ab Klasse 9 nur noch Rucksackregel

Ab dem Schuljahr 2026/27 müssen Schülerinnen und Schüler an sächsischen Schulen ihre Smartphones bis zur 8. Klasse während des Unterrichts im Rucksack lassen. Die neue Regelung, die ab Montag bundesweit Schlagzeilen macht, soll Ablenkungen im Klassenzimmer reduzieren und die Konzentrationsfähigkeit der Kinder stärken. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) spricht von einer „Befreiung“ für die Schüler – weg von der ständigen digitalen Reizüberflutung, hin zu mehr Präsenz im Unterricht.

Die Maßnahme ist Teil eines landesweiten Konzepts zur Verbesserung der Lernbedingungen. Während in den unteren Klassen das Handy grundsätzlich aus dem Sichtfeld verschwinden soll, gelten für die höheren Jahrgänge flexiblere Regeln. Ab der 9. Klasse dürfen Smartphones unter Aufsicht und im Unterrichtskontext genutzt werden, etwa für digitale Lernanwendungen oder Recherchen. Lehrkräfte erhalten zudem Fortbildungen, um den sinnvollen Einsatz digitaler Medien zu fördern.

Kritik kommt vor allem aus Elternkreisen, die Bedenken äußern, dass Kinder im Notfall nicht erreichbar seien. Der Kultusminister verweist jedoch auf Notfallpläne an den Schulen und betont, dass die Regelung nicht das komplette Verbot des Handys bedeute, sondern dessen bewusste Nutzung.

Quellen: heise online (DE, 15.08.2026 13:05)