In Mecklenburg-Vorpommern steht die Landtagswahl 2026 vor der Tür, und viele Wählerinnen und Wähler bereiten sich bereits auf die Stimmabgabe vor. Neben der Wahlurne bietet das Bundesland die Möglichkeit der Briefwahl, die aufgrund ihrer Flexibilität besonders beliebt ist. Doch um sicherzustellen, dass die Stimme auch zählt, müssen bestimmte Fristen und Formalitäten eingehalten werden.
Die Briefwahlunterlagen können noch bis kurz vor der Wahl beantragt werden, sollten aber spätestens eine Woche vor dem Wahltermin bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eingehen. Wahlberechtigte erhalten nach Antragstellung per Post einen Wahlschein, den sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag an das zuständige Wahlamt zurückschicken müssen. Wichtig ist, dass der Umschlag rechtzeitig per Post aufgegeben oder persönlich bei der Gemeinde abgegeben wird – nach dem Wahltag eingehende Stimmen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Landeswahlleitung weist zudem darauf hin, dass bei der Briefwahl kein Identitätsnachweis erforderlich ist, solange der Wahlschein korrekt unterschrieben ist. Dennoch sollten alle Angaben sorgfältig kontrolliert werden, um ungültige Stimmen zu vermeiden. Auch die Briefwahl ist geheim – niemand darf den Wähler bei der Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen.
Quellen: T-Online Nachrichten (DE, 17.08.2026 07:54)