Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Energieversorger vor einer Stromabschaltung säumiger Kunden strikt die gesetzlichen Informationspflichten einhalten müssen. Wie das Gericht am Mittwoch betonte, reicht es nicht aus, lediglich über die Zahlungsverpflichtung zu informieren – Verbraucher müssen auch über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Schutzrechte umfassend aufgeklärt werden.
Im konkreten Fall hatte ein Versorger bei einem Kunden die Stromversorgung eingestellt, nachdem dieser trotz Mahnungen nicht gezahlt hatte. Der Kunde reichte jedoch erfolgreich einen Eilantrag ein, da der Versorger in der vorherigen Mahnung nicht ausreichend über die Möglichkeit der Ratenzahlung und die Existenz von Sozialberatungsstellen informiert hatte. Das Gericht sah darin einen entscheidenden Formfehler, der die Sperre rechtswidrig machte.
Die Entscheidung unterstreicht den Schutz von Verbrauchern in prekären finanziellen Lagen und setzt Versorgern enge Grenzen. Experten warnen, dass viele Unternehmen bei der Abwicklung von Zahlungsausfällen noch immer nicht alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Die Frankfurter Richter betonten, dass die Aufklärungspflicht nicht nur formaler Natur sei, sondern tatsächlich verständlich und vollständig erfolgen müsse.
Quellen: FAZ Online