Im Wahlkampf zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im September 2026 rückt der Vorschlag der AfD für eine freiwillige „Bürgerwacht“ verstärkt in die öffentliche Debatte. Das Programm sieht vor, dass ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger künftig neben der Polizei zur Sicherheit in Städten und Gemeinden beitragen sollen. Ähnliche Modelle existieren bereits in anderen Bundesländern, doch die konkrete Ausgestaltung im AfD-Wahlprogramm stößt nun auf rechtliche Bedenken.
Ein renommierter Jurist erklärte gegenüber ntv, dass eine Bürgerwacht, die polizeiliche Aufgaben übernimmt oder als sichtbare Sicherheitspräsenz agiert, gegen das staatliche Gewaltmonopol verstoßen könnte. „Die Polizei ist alleinige Trägerin der öffentlichen Sicherheit. Wenn Bürgerwachen mit offensichtlichen Ausrüstungsmerkmalen wie Uniformen oder Funkgeräten auftreten, droht eine Verfassungswidrigkeit“, so der Experte. Kritiker befürchten zudem, dass solche Strukturen zu einer Privatisierung der Sicherheit führen und das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben könnten.
Die AfD argumentiert, dass die Bürgerwacht lediglich unterstützende Aufgaben übernehmen und als präventive Maßnahme gegen Kriminalität dienen solle – etwa durch Streifengänge oder das Melden von Auffälligkeiten. Dennoch bleibt die Debatte über die Rolle und Grenzen solcher Initiativen kontrovers. Bundesweit wird das Thema vor dem Hintergrund steigender Sicherheitsdebatten intensiv diskutiert, in Sachsen-Anhalt könnte es entscheidend die Wahlkampfrhetorik prägen.
Quellen: ntv – Nachrichten, T-Online Nachrichten