Ostsee-Sperrung für russische Schattenflotte juristisch kaum durchsetzbar

Die Debatte um hybride Bedrohungen im Ostseeraum nimmt in Schleswig-Holstein eine juristische Wendung: Prof. Nele Matz-Lück, Expertin für Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, hat Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit eines Verbots für russische Schatten-Tanker in der Ostsee geäußert. Hintergrund ist ein Vorschlag des Sicherheitsexperten Joachim Krause, die Ostsee für diese Schiffe dichtzumachen, um Russland von weiteren Aktionen abzuschrecken.

Matz-Lück betont, dass die Ostsee internationaler Wasserstraße sei und kein einzelner Staat unilateral über die Freiheit der Schifffahrt entscheiden dürfe. „Selbst in Konfliktzeiten gilt das Prinzip der friedlichen Durchfahrt – eine pauschale Sperrung würde gegen das UN-Seerechtsübereinkommen verstoßen“, so die Juristin. Lediglich bei konkretem Verdacht auf illegalen Öltransport oder Umweltgefährdung könnten nationale Küstenstaaten eingreifen.

Trotz der juristischen Hürden fordert Matz-Lück jedoch stärkere Kooperation zwischen NATO-Mitgliedern: „Technische Überwachung, Satellitendaten und gemeinsame Einsätze könnten Transparenz schaffen, ohne völkerrechtliche Grenzen zu überschreiten.“ Ihre Einschätzung unterstreicht die Rolle Kiels als Zentrum maritimer Forschung und Rechtsexpertise in nationaler und europäischer Sicherheitspolitik.

Quellen: MDR – Nachrichten, MDR – Deutschland