Das namibische Arbeitsministerium hat klargestellt, dass Sicherheitswachmänner, die auf Baustellen tätig sind, den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Dies gilt unabhängig von einer im neuen Branchentarif des Baugewerbes festgelegten niedrigeren Vergütung.
In einer offiziellen Stellungnahme betonte das Ministerium, dass der nationale Mindestlohn eine unverzichtbare Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer darstelle und nicht durch sektorale Vereinbarungen unterlaufen werden dürfe. Die aktuelle kollektive Vereinbarung des Baugewerbes sah eine niedrigere Bezahlung für Sicherheitskräfte vor, was zu rechtlichen und sozialen Bedenken geführt hatte.
Arbeitgeberverbände argumentierten mit Wettbewerbsdruck und Kosteneinsparungen, doch das Ministerium blieb unerbittlich: Jeder Arbeitnehmer in Namibia habe Anspruch auf die gesetzlich garantierte Mindestvergütung, unabhängig von der Branche oder dem Einsatzort. Verstöße können künftig mit Bußgeldern und behördlichen Kontrollen geahndet werden.
Die Entscheidung wird von Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechtlern begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Lohndumping, insbesondere in prekär beschäftigten Berufsgruppen. Sicherheitskräfte, oft in Schichtarbeit und unter hohem psychischem Druck tätig, sollen so besser abgesichert werden.
Das Ministerium kündigte an, verstärkt Aufklärungskampagnen in Unternehmen und auf Baustellen durchzuführen, um die Einhaltung der Lohnvorschriften sicherzustellen. Zudem sollen Meldestellen für betroffene Arbeitnehmer ausgebaut werden.
Quellen: AllAfrica – Latest, AllAfrica – Southern Africa, AllAfrica – Business