In einer bedeutenden Entscheidung hat das Oberste Gericht Kenias am Mittwoch eine Klage der Rastafari-Gemeinschaft abgewiesen, die eine Ausnahmegenehmigung für den Gebrauch von Cannabis zu religiösen Zwecken gefordert hatte. Das Gericht entschied, dass die Antragsteller nicht nachweisen konnten, dass Cannabis ein wesentlicher Bestandteil ihres Glaubens sei.
Der Richter Bahati Mwamuye, der den Fall verhandelte, äußerte jedoch die Notwendigkeit eines nationalen Dialogs über die Cannabis-Politik in Kenia. Laut Mwamuye spiegelt die aktuelle Gesetzgebung nicht mehr die sozialen Realitäten des Landes wider und könnte einer Neubewertung bedürfen.
Die Rastafari-Gemeinschaft hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Dies zeigt die Entschlossenheit der Gemeinschaft, ihre religiösen Praktiken zu verteidigen und die Wahrnehmung von Cannabis im Land zu verändern.
Quellen: Africanews, AllAfrica