Der Wahlerfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat bundesweit eine heftige politische Debatte ausgelöst. Nachdem die Partei mit großem Abstand stärkste Kraft im Land wurde, wächst die Sorge vor einer Landesregierung, die verfassungswidrige Politik betreibt. Bundesjustizministerin Gitta Hubig hat nun Beamte im Land an ihre rechtliche Handlungsfreiheit erinnert: Sie müssten Anweisungen nicht folgen, wenn diese gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen.
Hubig betonte, dass Beamtinnen und Beamte eine besondere Verantwortung trügen, um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass Staatsanwälte weisungsgebunden seien – eine Einschränkung, die besondere Aufmerksamkeit auf die Justizbehörden in Sachsen-Anhalt lenkt.
Auf Seiten der Union wird unterdessen das Instrument des Bundeszwangs stärker diskutiert. Unionsfraktionschef Thorsten Frei bezeichnete den Bundeszwang als „letztes Mittel“, das im Extremfall gegen eine verfassungsfeindlich handelnde Landesregierung angewandt werden könnte. Der Mechanismus, der bisher in der Bundesrepublik noch nie angewandt wurde, ermöglicht es dem Bund, durch Bundeswehr oder Bundesbehörden in die Angelegenheiten eines Bundeslandes einzugreifen, wenn die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet ist.
Die Diskussion zeigt die juristische und politische Zuspitzung, die der Wahlausgang in Sachsen-Anhalt auslöst. Während die AfD nun die Regierungsbildung anstrebt, warnen Juristen und Politiker vor möglichen rechtswidrigen Maßnahmen – und bereiten sich auf einen ungewöhnlichen Konflikt zwischen Bund und Land vor.
Quellen: ZEIT Online – Deutschland, ntv – Nachrichten, ZDF Heute – Nachrichten