Berlins Justizsenatorin lehnt Jugendstrafrecht für junge Erwachsene ab

Die Justizsenatorin von Berlin setzt sich dafür ein, das Jugendstrafrecht künftig nicht mehr automatisch auf junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren anzuwenden. Stattdessen solle es nach ihren Angaben nur noch in besonders begründeten Fällen zum Einsatz kommen. Besonders bei schweren Delikten wie Gewalttaten oder organisiertem Vergehen halte sie die Anwendung des Jugendstrafrechts für veraltet und unangemessen.

Das derzeitige System sieht vor, dass bei jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren das Jugendstrafrecht angewendet werden kann, wenn die Entwicklung des Täters als nicht vollständig abgeschlossen gilt. Die Senatorin argumentiert jedoch, dass viele Täter in diesem Alter über volle Handlungsfähigkeit verfügten und daher stärker zur Verantwortung gezogen werden müssten. Kritiker befürchten, dass die Verschärfung vor allem sozial benachteiligte Gruppen treffen könnte.

Die Debatte gewinnt in Berlin an Brisanz, da die Zahl der Straftaten durch junge Erwachsene in den letzten Jahren gestiegen ist. Die Senatorin kündigte an, im Bundesrat für eine bundesweite Neuregelung kämpfen zu wollen. Eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Ausrichtung der Strafjustigkeit für junge Erwachsene ist noch nicht gefallen.

Quellen: Der Tagesspiegel