Brandenburg hält an Rückforderung von Corona-Hilfen fest

Die Brandenburger Landesregierung hat entschieden, an der Rückforderung von Corona-Hilfen festzuhalten. Unternehmer, die während der Pandemie staatliche Unterstützung erhielten, müssen diese zurückzahlen, wenn sie keinen nachweisbaren existenzbedrohenden Engpass vorweisen können.

Diese Regelung sorgt für Diskussionen, da andere Bundesländer, wie Hessen, den Empfängern entgegenkommen und Entlastungen anbieten. In Brandenburg hingegen sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für eine Anpassung der bestehenden Regelungen.

Die Entscheidung könnte insbesondere kleinere Unternehmen und Selbstständige in Brandenburg belasten, die auf die Hilfen angewiesen waren, um die schwierige Zeit zu überstehen. Die Landesregierung betont jedoch, dass die Rückforderungen notwendig sind, um die finanziellen Mittel gerecht zu verteilen und Missbrauch zu verhindern.

Quellen: Der Tagesspiegel