Ein umstrittener Antrag eines Dresdners, mit Raubkatzen zu handeln, muss von der Stadtverwaltung erneut geprüft werden. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied, dass die ursprüngliche Ablehnung der Genehmigung rechtlich nicht ausreichend begründet war. Der Kläger hatte die Ablehnung vor Gericht angefochten und teilweise Recht bekommen.
Der Mann aus Dresden plant, seltene Raubkatzenarten wie Ozelots oder Karakale zu züchten und zu verkaufen. Die Stadt argumentierte mit Tierschutzbedenken und Sicherheitsrisiken, lehnte den Antrag daher ab. Doch das Gericht stellte fest, dass die Behörde nicht alle rechtlichen Vorgaben bei der Entscheidungsfindung beachtet habe, insbesondere im Hinblick auf die Beweiswürdigung und die Anhörung des Antragstellers.
Nun muss die Stadtverwaltung den Antrag erneut prüfen – diesmal unter Beachtung der gerichtlichen Vorgaben. Tierschutzorganisationen äußern Besorgnis: „Die Haltung solcher Tiere erfordert spezielle Fachkenntnisse und artgerechte Gehege, die kaum privat zu gewährleisten sind“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. Auch die Bundesländer diskutieren derzeit über strengere Regelungen für den Umgang mit exotischen Wildtieren.
Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in Sachsen haben. Die Stadt Dresden kündigte an, die Neuprüfung sachdienlich und unter Einbeziehung von Experten durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erwartet.
Quellen: MDR – Nachrichten