Die Bestände des Ostseeherings in den westlichen Fanggebieten – insbesondere rund um die dänischen Inseln und die Mecklenburger Bucht – sind laut EU-Berichten auf ein kritisches Niveau gesunken. Als Konsequenz erwägt die Europäische Kommission nun ein komplettes Fangverbot, das auch die bisher geschonten kleinen Küstenfischer aus Schleswig-Holstein treffen würde.
Bisher war der Heringsfang in diesem Bereich nur kleinen Betrieben mit traditionellen Fangmethoden gestattet, um ökologische und wirtschaftliche Interessen auszugleichen. Doch aktuelle wissenschaftliche Gutachten deuten darauf hin, dass selbst diese eingeschränkten Aktivitäten den Bestand nicht ausreichend schonen. Die International Council for the Exploration of the Sea (ICES) empfiehlt daher ein Totalverbot, um eine langfristige Erholung der Population zu ermöglichen.
Für die betroffenen Fischer in schleswig-holsteinischen Küstenorten wie Kappeln, Glücksburg oder Eckernförde könnte dies schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen haben. „Der Hering ist ein traditioneller Bestandteil unserer Fischerei“, sagte ein Vertreter des Landesfischereiverbands. „Ein Verbot trifft vor allem Familienbetriebe, die ohnehin unter Druck stehen.“
Die Landesregierung in Kiel kündigte an, sich auf EU-Ebene für eine differenzierte Regelung einzusetzen. Ziel sei es, ökologische Notwendigkeiten mit der Existenzsicherung der Küstengemeinden in Einklang zu bringen. In anderen Teilen der Ostsee, wie der zentralen und östlichen See, hat sich die Lage der Heringbestände hingegen stabilisiert.
Quellen: ntv – Nachrichten