Im hochaufmerksamen Prozess um einen räuberischen Überfall in Leipzig-Connewitz ist eine Mitarbeiterin der Uniklinik Leipzig freigesprochen worden. Die Frau war beschuldigt worden, Adressdaten von Maklern an linke Extremisten weitergeleitet zu haben, die anschließend gezielt Wohnungen überfielen. Am Landgericht Leipzig wurde nun jedoch entschieden, dass die Beweise für eine strafbare Beihilfe nicht ausreichten.
Der Überfall im Jahr 2024 hatte bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Unbekannte hatten eine Maklerin in ihrer Wohnung in Connewitz überwältigt und unter Bedrohung ausgefragt. Die Ermittler vermuteten, dass die Täter über interne Kundendaten verfügten, was zu der These führte, eine Informantin innerhalb der Klinik habe diese bereitgestellt. Die Angeklagte arbeitete im administrativen Bereich der Uniklinik und hatte Zugriff auf personenbezogene Daten – jedoch nicht auf Maklerdatenbanken.
Die Verteidigung wies darauf hin, dass keine technischen Spuren oder direkte Kommunikationsnachweise zwischen der Frau und den Tätern vorlagen. Auch die Staatsanwaltschaft konnte im Laufe des Verfahrens keine konkrete Verbindung nachweisen. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass allein der Verdacht nicht ausreiche, um eine strafbare Handlung zu belegen.
Der Freispruch wird als juristisch bedeutsam bewertet, da er die Grenzen von Schuldverdacht und Beweislast in politisch sensiblen Fällen verdeutlicht. Die Angeklagte äußerte sich nach dem Urteil nicht öffentlich. Ihr Anwalt sprach von einer „erleichternden Wiederherstellung von Gerechtigkeit“.
Quellen: MDR – Nachrichten