Ein Gericht hat die geplante Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen aus Greifswald bestätigt, der im Jahr 2022 einen Polizeibeamten bei einem gewaltsamen Zwischenfall schwer verletzt hatte. Der Mann hatte sich laut Angaben der Behörden zunächst gegen eine Identitätskontrolle gewehrt und den Beamten dann so heftig zu Boden gestoßen, dass dieser auf Beton aufschlug. Die Folgen waren gravierend: Der Polizist erlitt bleibende gesundheitliche Schäden und wurde dauerhaft dienstunfähig.
Die Stadt Greifswald ordnete im Anschluss an das Urteil die Ausweisung des Mannes an. Dieser versuchte, die Maßnahme durch einen Eilantrag vor Gericht zu stoppen – erfolglos. Das zuständige Verwaltungsgericht gab der Stadt recht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Ausweisung. Das Gericht argumentierte, dass schwere Gewalttaten gegen Vollstreckungsbeamte ein hohes öffentliches Interesse an der Abschiebung begründeten, unabhängig von der individuellen Lebenssituation des Betroffenen.
Der Vorfall hatte in Mecklenburg-Vorpommern für Empörung gesorgt und die Debatte über Sicherheit im öffentlichen Raum sowie den Umgang mit straffällig gewordenen Asylbewerbern erneut verschärft. Die Landesregierung betonte erneut, dass Gewalt gegen Polizisten konsequent verfolgt und sanktioniert werde. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, die Kommunikation zwischen Ordnungskräften und nicht-deutschsprachigen Personen zu verbessern, um Eskalationen frühzeitig zu verhindern.
Quellen: Welt Online